Photovoltaik Förderung Wolfsburg
Übersicht Ihrer Fördermöglichkeiten
Für Sie in Wolfsburg stehen folgende Fördermöglichkeiten für Ihre Photovoltaikanlage zur Verfügung:
Förderung von Photovoltaikanlagen der Stadt Wolfsburg
Die Stadt Wolfsburg fördert Solarstrom, um ihre Klimaziele zu erreichen. Fördermittel in Höhe von 150.000 € stehen den Bürger:innen aus dem Stadtgebiet Wolfsburg zur Verfügung. Davon betroffen sind Photovoltaikanlagen, Solarstromspeicher sowie steckerfertige PV-Anlagen (wie Balkonkraftwerke). Dabei werden die Fördermittel im Zufallsverfahren vergeben.
Es ist erlaubt, mehrere Fördermittel zu kombinieren, wie beispielsweise die der KfW-Bank. Dies kann Ihre Investitionskosten erheblich senken und macht die Installation noch attraktiver. Für die Beantragung der Förderung in Wolfsburg ist es erforderlich, einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma beizufügen. Dieser Nachweis stellt sicher, dass Ihr Projekt professionell und fachgerecht umgesetzt wird. Den Antrag selbst können Sie ganz bequem über das Online-Rathaus der Stadt Wolfsburg einreichen.
Wichtig zu beachten ist, dass die Fördermittel nicht gewährt werden, wenn Sie mit dem Bauvorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen haben. Daher sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, um die finanziellen Vorteile der Förderung zu nutzen.
Höhe der Förderungen
Die Stadt Wolfsburg bestimmt folgende Förderhöhen:
Gegenstand der Förderung | Förderhöhe |
---|---|
PV-Anlagen: weniger als 10 kWp | 700 € |
PV-Anlagen: größer/gleich 10 bis 15 kWp | 1.100 € |
PV-Anlagen: größer/gleich 15 kWp | 1.500 € |
Solarstromspeicher: größer/gleich 3kWh | 500 € |
Steckerfertige PV-Anlagen: (Leistung des Wechselrichters: größer als 0,4 bis 0,6 kWp) |
200 € |
Tabelle 1: Förderhöhen für Photovoltaikanlagen in Wolfsburg
Förderbedingungen der Stadt Wolfsburg
Die Stadt Wolfsburg stellt verschiedene Bedingungen für die Förderung von Photovoltaikanlagen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Voraussetzungen:
- Berechtigt sind Antragsteller im Stadtgebiet Wolfsburg
- Gefördert werden Neuinstallationen und Erweiterungen von Photovoltaik-Anlagen ab 1kWp Leistung.
- Auch Solarspeicher können gefördert werden, wenn
- Mindestkapazität 3kWh und
- mind. 10 Jahre Zeitwertgarantie
Nicht förderfähig ist hingegen:
- Gebrauchte PV-Anlagen oder Eigenbau
- Leasing von PV-Anlagen
- Wenn aufgrund von gesetzlichen Vorgaben eine PV-Anlage in Wolfsburg vorgeschrieben ist (für u. a. Gewerbebauten ab 2023).
Grundsätzlich verspricht die Stadt Wolfsburg keinen Anspruch auf die Förderung, denn es erfolgt eine Verteilung nach den verfügbaren Mitteln. Eine vollständige Auflistung der Förderbedingungen der Stadt Wolfsburg für die Solarstromerzeugung finden Sie auf der Webseite der Stadt Wolfsburg.
Nützliche Links für WOB
Photovoltaik Förderung der KfW-Bank: KfW-Kredit 270
Erneuerbare Energien sind ein zentraler Bestandteil der nachhaltigen Energiewende. Die KfW-Bank bietet spezielle Förderprogramme, die Privatpersonen, Freiberuflern und Unternehmen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bieten. Diese Förderprogramme umfassen verschiedene erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Windkraft und Wärmeerzeugung. Konkret handelt es sich um den KfW-Kredit Nr. 270.
Was wird gefördert?
Photovoltaikanlagen: Die KfW-Förderprogramme decken eine Vielzahl von Kosten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen ab. Dazu gehören:
- Bau von Photovoltaikanlagen: Neubauten auf Dächern, Fassaden und Freiflächen.
- Erweiterung und Kauf: Finanzierung der Erweiterung bestehender Anlagen oder der Erwerb von PV-Anlagen.
- Planung und Installation: Kosten für die Planung der Anlage und die fachgerechte Installation durch Fachbetriebe.
- Solarstromspeicher: Investitionen in Batteriespeicher, die den selbst erzeugten Solarstrom speichern und so die Eigenverbrauchsquote erhöhen.
Wer wird gefördert?
Die KfW-Förderprogramme sind nicht nur auf Unternehmen beschränkt. Auch Privatpersonen und Freiberufler können von diesen günstigen Kreditkonditionen profitieren. Dabei sind die Voraussetzungen einfach zu erfüllen, was die Finanzierung von PV-Anlagen für eine breite Zielgruppe attraktiv macht.
Zins- und Kreditkonditionen
Der effektive Jahreszins für die KfW-Förderkredite beginnt ab 5,21 %. Dieser Zinssatz ist variabel und orientiert sich am Kapitalmarkt. Die endgültige Zinshöhe wird individuell festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Bonität des Antragstellers und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten. Eine gute Bonität und hochwertige Sicherheiten können zu günstigeren Zinssätzen führen.
Ausschlüsse von der Förderung
Es ist wichtig zu beachten, dass die KfW-Bank keine Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben finanziert. Die Förderkredite sind ausschließlich für neue Projekte oder Erweiterungen bestehender Anlagen vorgesehen.